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Stufenmodell

Unsere Expert:innen haben in den Fokusgruppen ein Stufenmodell erarbeitet, welches die Grundlage für weitere Vorhaben bilden kann. In diesem wird das Problem der fehlenden Beschäftigung ganzheitlich angegangen. Damit wird sowohl den Personen geholfen, die in eine Beschäftigung vermittelbar sind, als auch jenen, die Unterstützung davor brauchen.

DISCLAIMER

Die Fokusgruppen fanden im Mai 2026 statt. 

Zu diesem Zeitpunkt war eine kürzlich folgende Gesetzesänderung (§ 4 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG)   noch nicht bekannt.

Ab 12. Juni 2026 haben auch Personen mit rechtlicher Duldung keinen

Arbeitsmarktzugang mehr.

Das Stufenmodell basiert noch auf der Annahme, dass Menschen mit Duldung unter bestimmten Voraussetzungen an Arbeitgeber:innen vermittelt werden können.

Das Modell an sich kann jedoch für eine weitere Auseinandersetzung mit momentan nicht arbeitsfähigen Personen verwendet werden.

Clearing

 1

Die betroffenen Personen finden ihren Weg zur ersten Beratung. Üblicherweise findet die Erstberatung bei folgenden Einrichtungen statt:

Verein für Obdachlose

Fluchtpunkt

Diakonie

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpersonen sind verlinkt. 

Idealerweise befindet sich hier ein/e Case-Managerer:in, welche/r die Person durch den ganzen Prozess begleitet.

2

Dort müssen die Mitarbeiter:innen erstmal feststellen, ob die Person schon über eine Duldungskarte verfügt bzw. ob schon eine Duldungskarte beantragt wurde. 

Weiteres gilt es zu klären, um welche Art von Duldung es sich handelt, da dies den Zugang zum Arbeitsmarkt beeinflusst. Hat diese Person eine faktische oder rechtliche Duldung?

Dabei hilft der Guide den Sozialarbeiter:innen.

3

Wird diese Person als arbeitsfähig eingestuft oder gibt es Themen, die zuvor bearbeitet werden müssen (Beispielsweise Wohnungslosigkeit, Suchtproblematiken)?

arbeitsfähig

nicht arbeitsfähig

Arbeitgeber
finden

Jetzt geht es darum, einen Arbeitgeber zu finden, der Personen mit Duldung anstellen kann. Wichtig is hier, dass die Arbeitgeber Verständnis für die Situation mit Status Duldung haben.

Vorschläge unser Expert:innen:

- Saisonarbeit (meist nur 6-9 Monate)

- Gastronomie/Hotellerie 

- speziell Gastronomie                

  des Herkunftslandes 

Ansprechpartner der WKÖ bei Fragen:

 

- zur Anstellung von Personen mit Status         Duldung: 

  Mag.a Lisa Hartmann

  lisa.hartmann@wktirol.at

  Referentin Arbeits- und Sozialrecht

- zu Chancen in der Gastronomie:

  Julia Gschwentner 

  julia.gschwentner@wktirol.at

 Vertretung der Fachgruppe Gastronomie     der Tiroler Wirtschaftskammer 

niederschwelliges Angebot

Wenn die Personen noch nicht arbeitsfähig sind, soll ihnen an ihre Bedürfnisse angepasst ein Angebot geboten werden, das sie niederschweflig nutzen können.

Vorschläge unser Expert:innen:

- Freiwilligenarbeit

- "3€ Jobs"

- Sportangebote

- Deutsch- und Wertekurse

 

Einrichtungen die hier zusammenarbeiten können:

 

- Verein für Obdachlose

- Caritas

- Diakonie

- Fluchtpunkt

- Verein Neustart

Ein wichtiger Bestandteil hier ist die Suchtbetreuung durch die Suchthilfe Tirol, Z6 oder sonstigen Einrichtungen.

Dieses Angebot soll sich an alle Personen richten, die zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitsfähig sind, nicht nur an Personen mit Status Duldung.

Beschäftigungs-
bewilligung

Diese muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und an das AMS übermittelt werden.

Kosten: ca. 40€

Abrufbar unter:

https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/AMS/ABV/FBBA_Antrag_BB_Allgemein_und_TR.pdf

Wichtig:

Wird  ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung gestellt, folgt eine Arbeitsmarktprüfung. Bei dieser wird geschaut, ob diese Stelle nicht auch von anderen Arbeitsuchenden belegt werden kann, die schon länger auf der Suche nach Arbeit und vielleicht besser qualifiziert sind.

Dieser Antrag wird vom AMS geprüft und kann gegebenenfalls abgelehnt werden. Die Dauer der Prüfung kann bis zu 4 Wochen betragen.

Bei Fragen kann folgender Kontakt behilflich sein:

Gisela Nairz, AMS

Abteilungsleiterin

Ausländer_innenfachzentrum (AFZ)

gisela.nairz@ams.at

T +43 50 904 700 450 

F +43 50 904 700 490

afz.tirol@ams.at

Projekt Idee

Es gibt viele Menschen denen es aufgrund verschiedener Thematiken im Moment nicht möglich ist, zu arbeiten.

Dazu gehören Suchtprobleme, Wohnungslosigkeit, Sprachbarrieren und körperliche oder psychische Krankheiten.

Wenn die Menschen einen Anspruch auf Sozialbeihilfe in Österreich haben und sich hier regelrecht aufhalten, gibt es Programme, die sich um sie kümmern.

ARTIS Berufstraining, CARAVAN Beschäftigung, LAMA Reha oder Sozialökonomische Betriebe wie Ho&Ruck zählen dazu. 

Schwierig ist es, wenn Menschen die es brauchen, keinen Zugang zu diesen Projekten haben. Dazu zählen Personen mit Status Duldung oder subsidären Schutz. Die Wartezeiten für diese Projekte sind auch teilweise lang, wodurch Betroffene eine Zeit lang in der Luft hängen.

Ein Projekt, was all jene Personen auffängt, würde nachhaltig dazu beitragen, dass Menschen nicht mehr durch die Lücken fallen.

Dabei geht es darum, die Zeit der Menschen mit sinnvollen Tätigkeiten zu füllen, um sie auf die weiteren Schritte vorzubereiten.

Projektperspektive 2027

 

Die bisherige Arbeit hat gezeigt, wie groß der Bedarf an niederschwelligen Beschäftigungsangeboten für Menschen ist, die durch bestehende Systeme fallen. Gerade für wohnungslose Personen, Menschen ohne Sozialversicherung oder ohne Zugang zu Fördermaßnahmen fehlen oft passende Angebote.

Für die Umsetzung im kommenden Jahr braucht es klare Zuständigkeiten, starke Kooperationen und eine gesicherte Finanzierung. Nur so kann ein nachhaltiges und wirksames Beschäftigungsmodell entstehen.

Zur Weiterentwicklung des Projekts suchen wir neue Partner:innen aus Sozialbereich, Wirtschaft und öffentlicher Hand. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme mit dem MCI.

Prof. Dr. Lukas Kerschbaumer

Studiengangsleiter des BA-Studiengangs Sozial-, Gesundheits- & Public Management

+43 512 2070 - 3711

lukas.kerschbaumer@mci.edu

Duldungskarte

Die Karte für Geduldete muss beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beantragt werden. Sie ist zeitlich begrenzt und für 1 Jahr gültig. Danach muss sie erneut beantragt werden.

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Eine Übersicht über alle außerordentlichen Karten welche ausgestellt werden, findet ihr hier

Quelle: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

https://www.bfa.gv.at/404/start.html

Das Besondere an dieser Karte ist, dass hier im Gegensatz zu anderen Karten für Asylant:innen nicht angegeben wird, ob ein Arbeitsmarktzugang gegeben ist oder nicht. Aus den Information auf der Karte geht auch nicht hervor, ob es sich hier um eine faktische oder rechtliche Duldung handelt.

Die Inhaber:innen der Karte wissen oft selbst nicht über ihre Möglichkeiten bescheid.

Guide für Sozialarbeiter:innen

Mit all diesen Einschränkungen kann es schwer sein, den Überblick zu behalten. Wie kommt man nun aber an die Information, ob man den Weg einer Beschäftigungsbewilligung gehen kann?

Es kann eine Anfrage an das BFA geschickt werden. Diese antworten aber oft, dass sie hierfür nicht zuständig sind, wenn man sie direkt nach dem Arbeitsmarktzugang fragt.

Es gibt eine Art zu fragen, auf die sie Auskunft geben müssen. Diese ist rechtlich geklärt.

Um die Frage zu klären, ob es einem Arbeitgeber möglich ist für diese Person eine Beschäftigungsbewilligung zu stellen, kann dieses Email gesendet werden:

Anfrage IFA Zahl: 12345677

Sehr geehrte Damen und Herren, 

stellvertretend für Herrn/Frau Vorname Nachname frage ich......

Die Vollmacht befindet sich im Anhang.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Vorname Nachname​​

Wichtig:

Eine unterschriebene Vollmacht muss dem Email beigefügt werden.

Eine Vorlage kann hier heruntergeladen werden.

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